Verwaltungsbauten sind in der überwiegenden Zahl Bau- werke der so genannten „Öffentlichen Hand“ mit einem hohen Grad an Publikumsverkehr.
Planen für die "Öffentliche Hand" bedeutet Gestaltung öffentlichen Raumes, Identifikation mit der Nutzung und
ein hohes Maß an Wirtschaftlichkeit.
Sie haben natürlich oftmals auch einen hohen repräsen- tativen Wert, zeigen das künstlerische und gestalterische Selbstverständnis des jeweiligen Auftraggebers und sind wichtige Bezugspunkte innerhalb unserer Städte und Gemeinden.
Selbstverständlich bedeutet es in der heutigen Zeit auch, Rücksicht auf alle Teile der Bevölkerung, insbesondere Alte und Behinderte zu nehmen. Daher sind die Anforderungen des behinderten- und rollstuhlgerechten Planens und Bau- ens in unsere Arbeit integriert.
Daneben dienen diese Freiräume natürlich auch den Men- schen, die in diesen Gebäuden arbeiten. Sie sollen für sie Oasen der Ruhe und Besinnung sein, um nach einer ent- spannten Mittagspause frisch gestärkt an den Arbeitsplatz zurückzukehren.
- Beratung und Grundlagenermittlung
- Vorentwurfs- und Entwurfsplanung mit Kostenschätzung
- Ausführungsplanung
- Ausschreibung und Vergabe
- Bauleitung
- Abnahme und Dokumentation